1. PRÄAMBEL Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Firma Salonimpuls SARL – im Folgenden Auftragnehmer – und ihren Vertragspartnern – im Folgenden Auftraggeber – geschlossen werden. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden hiermit in das Vertragsverhältnis einbezogen und somit Vertragsbestandteil. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene AGB verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann gültig, wenn diese seitens der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. 2. ANMELDUNG, AUFTRAGSERTEILUNG UND DATENSCHUTZ 2.1 Anmeldungen zu Seminaren sowie Aufträge für ein Telefoncoaching müssen schriftlich unter Verwendung der von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Auftragsformulare erfolgen (per Post, Fax, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Seminarbeginn, beim Salontraining innerhalb einer Woche nach Terminvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt i.d.R. nach der Durchführung des Seminars/Salontrainings. Erreichbarkeit: Mo. bis Fr. 09:00 bis 17:00 Uhr 2.2 Bei Studio- oder Hotelseminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Änderungen diesbezüglich behält sich der Auftragnehmer vor. 2.3 Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer Bestands- und Nutzungsdaten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten. 3. GEBÜHREN 3.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.2 Der Preis eines Seminars oder eines Telefoncoachings richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragsnehmers und versteht sich, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die im zugrunde liegenden Angebot sowie der Preisliste aufgeführte Leistungsbeschreibung. 3.3 Spesen des oder der Referenten sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Die aktuelle Kilometerpauschale beträgt 0,38 EUR pro Kilometer. Die Übernachtungspauschale beträgt derzeit 100,- € pro Person und Nacht. Die Wahl der Unterkunft obliegt dem Auftragnehmer. 3.4 Salonseminare beinhalteten keine Verpflegung für die Teilnehmer. 3.5 Studio – oder Hotelseminare enthalten eine Verpflegungspauschale für den jeweiligen Teilnehmer, jedoch keine Übernachtungsgebühren für Seminarteilnehmer. 3.5.1 Bei Studio- oder Hotelseminaren empfiehlt der Auftragnehmer ein oder mehrere Hotels. Die Zimmerbuchung oder Hotelwahl obliegt alleine dem Teilnehmer und ist nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande. 3.6 Telefoncoachings werden nach den jeweils gültigen Preisen, die der Auftragsbestätigung entnommen werden können, gesondert berechnet. 3.7 Sondervereinbarungen und Absprachen über Skonto, Ratenzahlung, Mengenkonditionen etc. sind nur gültig, sofern sie gesondert schriftlich getroffen werden. 3.8 Die Vergütung ist unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. 4. RÜCKTRITTE UND STORNIERUNGEN, UMBUCHUNGEN 4.1 Rücktritte/Stornierungen müssen zwingend schriftlich erfolgen. 4.2 Stornierung von Studioseminaren: Eine Stornierung ist bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Stornierung von Salon-Trainings: Eine Stornierung durch den Salon ist bis spätestens 28 Tagen vor Saloneinsatz kostenlos möglich. Ab 13 Tagen vor Termin sind 100% der Saloneinsatzgebühr zu entrichten. Für die Stornierung werden unabhängig vom Stornierungs-/Rücktrittsgrund folgende Bearbeitungsgebühren erhoben: Bis 28 Tagen vor Seminarbeginn: kostenfrei. 28 bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50 % des Nettobetrages zzgl.der jeweils geltenden MwSt. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn: 100 % des Nettobetrages zzgl. der jeweils geltenden MwSt. 4.3 Telefonische oder digitale Termine können bis zu 48h vor Termin kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfrist wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. 4.4 Kurzfristige Terminverschiebungen durch den Kunden am gleichen Tag können seitens des Auftragnehmers nicht gewährleistet werden. 4.5 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Vereinbarung eines Ersatztermins besteht nicht. 4.6 Sofern zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich ein Ersatztermin vereinbart wurde, entstehen keine Stornokosten. Vorstehendes gilt auch für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt und diesen zuvor schriftlich mitgeteilt hat. 4.7 Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Ersatzteilnehmer aus wichtigem Grund abzulehnen. 4.8 Die unter 4.1 bis 4.6 geltenden Bestimmungen sind nicht auf Seminarjahresplanungen anwendbar. Diese können nicht storniert werden. 5. ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN UND HAFTUNG 5.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. 5.2 Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. 5.3 Der Auftragnehmer haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers. 5.4 Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 6. GEWÄHRLEISTUNG UND ÄNDERUNGSVORBEHALT 6.1 Seminare und Telefoncoachings werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen. 6.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Aufragnehmer berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. 6.3 Auch behält sich der Auftragnehmer vor erforderliche Änderungen der im aktuellen Seminarprogramm angegebenen Termine sowie des Seminarortes vorzunehmen. Über erforderliche Änderungen werden die Auftraggeber unverzüglich informiert. 7. URHEBERRECHT, MARKENRECHT UND NUTZUNGSRECHTE 7.1 Salonimpuls ist eine Wort-und Bildmarke, die im ausschließlichen Eigentum des Auftragnehmers steht. 7.2 Dem Auftragnehmer verbleiben alle urheberrechtlichen und markenrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden. 7.3 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten entsprechend, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, insbesondere die erforderliche Schöpfungshöhe gem. § 2 UrhG nicht erreicht wird. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97ff. UrhG zu. 7.4 Ein Verstoß gegen die unter 7.1 bis 7.3 geregelten Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,000,00 €. Die Geldendmachung eines weitergehenden bzw. höheren Schadenersatzanspruches bleibt dem Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten. 8. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, SALVATORISCHE KLAUSEL 8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Trier. 8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. 8.3 Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten, die Bestimmungen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 8.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Auftragsbestätigungen durch den Auftraggeber sind unwirksam. Gleiches gilt für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. STAND: AUGUST 2022 A